Kundeninformationen

Im Folgenden finden Sie die für die Registrierung bzw. Nutzung von MACCs wichtigsten Informationen. 

Neukundeninformationen

Notwendige Voraussetzung zur Nutzung von MACCs ist das Vorhandensein eines von der Bundesbank in ECMS geführten Counterparty Pools. Ist dieser vorhanden, sind es nur noch wenige Handlungsschritte um Kreditforderungen nach deutschem Recht mit Hilfe der Anwendung MACCs einreichen zu können:

Benutzerverwaltung

Das ExtraNet ist die E-Business-Plattform der Deutschen Bundesbank. Jeder Geschäftspartner, der MACCs nutzen möchte, muss zuvor Personen mit den entsprechenden Rollen im ExtraNet registrieren.

Einreichungswege

Allen Geschäftspartnern stehen mit dem Online-Verfahren und dem File-Tansfer-Verfahren zwei Optionen für die Einreichung von Kreditforderungen und Schuldnerdaten zur Verfügung. Für beide Einreichungsarten gibt es zudem ein Backup-Verfahren..

Nutzung von Kreditforderungen nach deutschem Recht als ECONS-Sicherheiten in MACCs

Im Falle einer längerfristigen TARGET-Störung kann die Deutsche Bundesbank Kredite im Rahmen der Notfallabwicklung (ECONS-Kredite) gewähren, die durch ausschließlich für diesen Zweck hinterlegte Sicherheiten (ECONS-Sicherheiten) gedeckt sein müssen. Neben marktfähigen Sicherheiten sind auch nicht marktfähige Sicherheiten nach deutschem Recht in MACCs dafür nutzbar. Details zu dieser Regelung finden Sie in den aktuell geltenden AGB/BBk Abschnitt V Nr. 25.

Dokumentation

In der MACCs-Dokumentation sind wichtige Informationen für die Einreichung der Schuldner- und Ratingdaten sowie für die Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen enthalten.

Aktuelles & Rundschreiben

In diesem Bereich finden Sie eine Auswahl bisheriger Kundeninformationsschreiben, Merkblätter sowie sonstigen Informationen zum Fachverfahren MACCs.

Vordrucke

Hier finden Sie Vordrucke zum Download, die zur Teilnahme am Fachverfahren MACCs bereitgestellt wurden.

Weiterführende Informationen